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Wer ist von der Kurtaxe befreit?
In der Regel wendet sich die Kurabgabe an alle Besucher:innen, Urlauber:innen und Tourist:innen, egal welchen Alters. In einigen Regionen können aber dennoch Ausnahmen für folgende Personengruppen gelten: - Kinder unter 14, 16 oder 18 Jahren
- Einwohner:innen mit Erstwohnsitz in der betroffenen Gemeinde
- Ortsfremde, die in einer Kurgemeinde arbeiten (für gewöhnlich)
Des Weiteren gibt es vielerorts Ermässigungen für bestimmte Personengruppen. Dazu zählen z. B. Schwerbehinderte, Schüler:innen, Stundent:innen sowie Auszubildende. Ob und in welchem Umfang Ermässigungen oder Befreiungen von der Kurtaxe bestehen, gilt es in der jeweiligen Gemeinde bzw. beim jeweiligen Hotel in Erfahrung zu bringen.
Vorteil der Kurtaxe für Reisende: Die Schweizer Gästekarte
Die Kurtaxe in der Schweiz bedeutet für Besucher:innen aber nicht nur einen finanziellen Nachteil, sondern kann auch vorteilhaft sein. Viele Schweizer Regionen bieten ihren Übernachtungsgästen, ab einer bestimmten Übernachtungszahl und entsprechend entrichteter Kurtaxe, eine sogenannte Gästekarte an. Diese Gästekarte bietet verschiedene Vorteile, wie etwa vergünstigte Fahrten mit öffentlichen Transportmitteln oder vergünstigte Eintritte zu Bergbahnen oder anderen Attraktionen der Region. Ob und in welchem Umfang eine Gästekarte angeboten wird, können die Kantone und Gemeinden ebenfalls frei entscheiden – es kann sich als Reisende:r aber auf jeden Fall lohnen, danach zu fragen.
Kurtaxe für Geschäftsreisen: ja oder nein?
Eine gesetzliche Befreiung von der Kurtaxe gibt es für Dienstreisen nicht. Auch Geschäftsreisende zählen als Ortsfremde und müssen entsprechend eine Kurtaxe entrichten, falls diese in der Gemeinde erhoben wird. Für Mitarbeiter:innen, die aus beruflichen Gründen in einen Erholungsort reisen, gibt es deshalb drei Szenarien:- Eine Befreiung von der Kurtaxe als Ausnahmeregelung
- Eine freiwillige Erstattung der Kurtaxe durch den Arbeitgeber
- Die Zahlung der Abgabe durch den/die Arbeitnehmer:in.
Befreiung von der Kurtaxe als Ausnahmeregelung
In einigen Kurgebieten und Gemeinden kann es vorkommen, dass Geschäftsreisende von der Kurabgabe ausgenommen werden. In anderen Gebieten wird wiederum eine ermässigte Gebühr erhoben, wenn die Besucher:innen im Rahmen der Geschäftsreise touristische Einrichtungen oder Veranstaltungen besuchen möchten.Kantone und Gemeinden können die Befreiung für berufliche Reisen in ihren Kantonsverfassungen festhalten, um den Geschäftstourismus vor Ort zu fördern – sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet. Hier gilt es, sich im Vorfeld über die Regelungen am Reiseziel zu informieren.
Freiwillige Erstattung der Kurtaxe durch den Arbeitgeber
Ob die Kurtaxe als Teil der firmeninternen Reisekosten angesehen und diese für Arbeitnehmer:innen übernommen wird, können Arbeitgeber selbst entscheiden. Viele Unternehmen setzen in diesem Fall aber auf Kulanz und erstatten den Reisenden die Kurtaxe aus eigener Tasche, anstatt die Arbeitnehmer:innen finanziell zu belasten. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie Ihren Mitarbeiter:innen gegenüber in den Reiserichtlinien des Unternehmens von vornherein klar kommunizieren, welche Kosten auf einer Geschäftsreise übernommen werden und welche nicht – und ob die Kurtaxe dazu zählt.Wie Sie als Unternehmen damit umgehen können, wenn Ihre Mitarbeiter:innen im Zuge einer Geschäftsreise zur Zahlung der Kurtaxe verpflichtet sind, zeigen wir Ihnen später in diesem Beitrag.
Zahlung der Abgabe durch den/die Arbeitnehmer:in
Wenn die Kurtaxe weder von der Gemeinde des Aufenthaltsorts erlassen noch vom Arbeitgeber übernommen wird, bleibt Geschäftsreisenden nichts anderes übrig, als die steuerliche Abgabe selbst zu entrichten. Was ist die City Tax in Zürich & Aargau?
Wie können Unternehmen mit der Kurtaxe umgehen?
Wie sieht also der richtige Umgang mit der Kurtaxe aus?
- Erkundigen Sie sich, ob für den Aufenthaltsort Ihrer Mitarbeiter:innen eine Kurtaxe oder andere Tourismusabgaben, wie die City Tax, erhoben werden.
- Bringen Sie in Erfahrung, ob der Kanton oder die Gemeinde Geschäftsreisende von der Abgabe befreit.
- Achten Sie schon bei der Buchung von Hotels und Ferienwohnungen darauf, dass die Abgabe nach Möglichkeit separat ausgewiesen wird, oder bitten Sie die Reisenden, sich die Zahlung der Kurtaxe oder Tourismusabgabe vom Beherbergungsbetrieb bescheinigen zu lassen. So vermeiden Sie Unklarheiten und Zusatzarbeiten bei der Abrechnung.
- Halten Sie in Ihrer Reiserichtlinie ausdrücklich fest, ob Sie als Arbeitgeber für Ausgaben wie Kurtaxe und City Tax aufkommen und auf welchem Weg der/die Reisende das Geld zurückerlangen kann.