Was ist eine Betriebsveranstaltung?
Als Betriebsveranstaltungen gelten alle Veranstaltungen innerhalb eines Unternehmens, die einen betrieblichen Anlass haben – also alle Events, die in engem Zusammenhang mit der Firma und ihren Angestellten stehen und auch nur innerhalb des Unternehmenskreises gefeiert werden. Alle Betriebsveranstaltungen werden vom Unternehmen, also dem Arbeitgeber, organisiert und durchgeführt oder von diesem in Auftrag gegeben. So zählen unter anderem Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Betriebsausflüge und auch Jubiläumsfeiern zu den Betriebsveranstaltungen.Neben der betrieblichen Veranlassung zeichnen sich diese Events auch durch ihren gesellschaftlichen Charakter aus. Sie sind dazu gedacht, das Zusammengehörigkeitsgefühl und den Teamgeist innerhalb des Unternehmens zu stärken.
Das müssen Sie bei der Buchung einer Betriebsveranstaltung beachten
Teilnehmerkreis einer Betriebsveranstaltung
Veranstaltungsort und Rahmenprogramm sind also frei wählbar, anders verhält es sich aber mit dem Teilnehmerkreis einer Betriebsveranstaltung, denn: Die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung steht generell allen Arbeitnehmer:innen des Unternehmens offen. Dazu zählen- Aktive Mitarbeiter:innen (Voll- oder Teilzeit)
- Mini-Jobber:innen, Praktikant:innen u. ä.
- Leiharbeiter:innen
- Angehörige anderer Unternehmen, die zum Konzern gehören
- Begleitpersonen der Angestellten (Ehegatt:innen, Familienangehörige etc.)
- Eventuell auch ehemalige Angestellte
Damit ein Event als Betriebsveranstaltung gilt, muss sich der Teilnehmerkreis zum Großteil aus direkten Angehörigen des Betriebs und deren Begleitpersonen zusammensetzen. Ist dies nicht der Fall und der Anteil der Außenstehenden überwiegt den der direkten Unternehmensangehörigen, so handelt es sich offiziell nicht um eine Betriebsveranstaltung.
Betriebsveranstaltungen steuerlich geltend machen
Doch wieso ist diese genaue Definition der Betriebsveranstaltung überhaupt so wichtig? Und warum wird so viel Wert auf den betrieblichen Anlass und den Teilnehmerkreis gelegt? Der Grund: Betriebsveranstaltungen erhalten eine spezielle steuerliche Behandlung. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, können Sie als Arbeitgeber die Kosten für die Veranstaltung im Rahmen eines Freibetrags lohnsteuerfrei verbuchen. Dies geschieht in der Regel über die Buchhaltungskonten SKR 03 = 4140 oder SKR 04 = 6130.Drei Dinge sind hier wichtig:- Es muss sich um eine Betriebsveranstaltung handeln (siehe Anlass und Teilnehmerkreis).
- Aufwendungen können nur bis zu einem Freibetrag von 110 € pro Teilnehmer:in pro Veranstaltung lohnsteuerfrei verbucht werden.
- Der genannte Freibetrag von 110 € pro Person kann höchstens zweimal im Jahr beansprucht werden.
Hinweis: Kennen Sie den steuerlichen Unterschied zwischen „Freibetrag“ und „Freigrenze“? Übersteigen die Kosten für ein Firmenevent die 110 €, müssten bei einer Freigrenze sämtliche Kosten komplett versteuert werden. Bei einem Freibetrag hingegen sind die 110 € immer lohnsteuerfrei, während nur der restliche Betrag versteuert werden muss.
Höchstgrenze der Aufwendungen für Arbeitnehmer:innen
Betriebsveranstaltung buchen SKR03 – ein Beispiel
Um die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen besser zu verstehen, hier ein kleines Rechenbeispiel:Umgerechnete Kosten pro Teilnehmer:in bei einer Veranstaltung: 70 €Mitarbeiter:in allein: 70 €Mitarbeiter:in mit Ehepartner:in: 70 € + 70 € = 140 €Alle Zuwendungen und Kosten der Veranstaltung, die die Grenze von 110 € nicht übersteigen, fallen bei der Lohnsteuer unter die Kategorie „freiwillige soz. Aufwendungen, lohnsteuerfrei“. Diese Ausgaben werden von der Buchhaltung auf die Posten SKR 03 = 4140 oder SKR 04 = 6130 verbucht. Sämtliche Zuwendungen, die den Lohnsteuer-Freibetrag von 110 € aber übersteigen, müssen für die Steuer separat verbucht werden. Diese Zusatzaufwendungen fallen dann unter die Kategorie „freiwillige soz. Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig“ mit den Posten SKR 03 = 4145 oder SKR 04 = 6060.Wenn wir bei unserem Beispiel bleiben, würde die Aufwendungen für den oder die Mitarbeiter:in mit Begleitperson wie folgt verbucht:- 110 € als freiwillige soz. Aufwendungen, lohnsteuerfrei
- 30 € als freiwillige soz. Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig
Somit muss der Arbeitgeber für den überschüssigen Betrag von 30 € Steuern abführen und den Betrag entsprechend verbuchen.
Höchstens 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr
Der Lohnsteuer-Freibetrag von 110 € pro Veranstaltung kann pro Mitarbeiter:in nur zweimal im Jahr geltend gemacht werden. Sind also zum Beispiel drei Betriebsferien in einem Jahr geplant, und alle Mitarbeiter:innen nehmen auch an allen Veranstaltungen teil, so können Sie die Aufwendungen der dritten Feier nicht mehr als steuerfrei deklarieren. Möchten Sie als Unternehmen steuerpflichtige Aufwendungen verhindern, so dürfte jede:r Angestellte maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr besuchen. Alle weiteren Betriebsausgaben für diese Veranstaltungsart, die über 2 x 110 € pro Kopf hinausgehen, sind steuerpflichtig.Tipp: Sie möchten noch mehr über die Eventplanung im Unternehmen erfahren? Dann werfen Sie gerne einen Blick in unseren Guide zur Planung eines Firmenevents.
Betriebsveranstaltung buchen leicht gemacht – mithilfe von Eventtools
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FAQ – häufige Fragen zur Buchung von Betriebsveranstaltungen