Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Nehmen wir an: - Der/Die Kund:in bzw. Auftraggeber:in reist für eine Beratungsdienstleistung zum Firmensitz des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer versteht es als Service, das Hotel für seinen Gast zu buchen – tut dies aber als durchlaufenden Posten. Sprich: Das Unternehmen bezahlt für eine Hotelübernachtung 107 € inkl. 7 % MwSt., lässt die Rechnung aber auf den Namen des/der Kund:in ausstellen.
- Als durchlaufenden Posten kann das Unternehmen diese Kosten dann 1:1 an den/die Kund:in weiterleiten.
- Es findet kein Vorsteuerabzug und kein erneuter MwSt.-Ausweis auf der Rechnung für den/die Kund:in statt.
Die offizielle Rechnung würde wie folgt aussehen:Beratungsleistung: 1.000 € zzgl. 19 % MwSt. 🡪 1.190 €Durchlaufender Posten: Hotelübernachtung vom XX.XX.2025 (für Unternehmen XY verauslagt – kein Leistungsaustausch, kein USt.-Ausweis): 107 €. Reisekosten als durchlaufende Posten sind eine reale Maßnahme, werden so aber nur sehr selten verbucht. Oft ist es für die einzelnen Unternehmen einfacher, ihre jeweils eigenen Kosten direkt selbst zu übernehmen.