GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- EINGANGSBESTIMMUNGEN1.1 TravelPerk bündelt eine Vielzahl von Drittanbieter-Geschäftsreisedienstleistungen und bietet seinen Kunden die Möglichkeit, diese Dienstleistungen über seine Plattform zu buchen und zu verwalten.1.2 Dieser Vertrag gilt für alle Buchungen von Geschäftsreiseleistungen, die der Kunde (durch seine Reisenden) auf der Plattform (oder über einen Supportkanal von TravelPerk) während der Laufzeit des Vertrages vornimmt.1.3In diesen Geschäftsbedingungen haben großgeschriebene Begriffe die ihnen in der Anlage zugewiesene Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.
- PLATTFORM-DIENSTLEISTUNGEN2.1 TravelPerk stellt dem Kunden die über die Plattform ausgewählten bzw. im Auftragsformular angegebenen Dienstleistungen zur Verfügung. Die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen für eine bestimmte Dienstleistung gelten für den Kunden nur, soweit der Kunde diese spezifische Dienstleistung beauftragt hat. Eine Beschreibung der Dienstleistungen findet sich in Anhang 1.2.2 TravelPerk erbringt die Dienstleistungen
- a) mit angemessener Kompetenz und Sorgfalt, und
- b) in Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Vorschriften.
- DIENSTLEISTUNGEN VON REISEANBIETERN3.1 Änderungen und Stornierungen von getätigten Buchungen erfolgen gemäß den jeweiligen Bedingungen des Reiseanbieters. Wenn eine Buchung erstattungsfähig ist und der Kunde eine Buchung ändern oder stornieren möchte, erstattet TravelPerk dem Kunden die entsprechende Buchungsgebühr abzüglich von TravelPerk erhobener Servicegebühren. Informationen bezüglich solcher Abzüge werden Reisenden über die Plattform zur Verfügung gestellt. Rückerstattungen erfolgen, bei automatischen Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, Auto-SEPA) über die ursprüngliche Zahlungsmethode, bei anderen Zahlungsmethoden (z.B. Banküberweisung) durch Abzug dieser Gebühr von der nächsten Rechnung des Kunden oder per Gutschrift. Hat der Kunde FlexiPerk gebucht, gelten die FlexiPerk spezifischen Bedingungen für Rückerstattungen.
- PFLICHTEN DES KUNDEN4.1 Um die Dienstleistungen nutzen zu können, muss der Kunde über seine Endnutzer (die Reisenden) Nutzerkonten erstellen. Die Plattform ist für den Zugriff über die neuesten offiziell veröffentlichen Versionen der mobilen Betriebssysteme iOS und Android sowie der Browser Chrome, Firefox, Safari und Microsoft konzipiert.4.2 Der Kunde ist verantwortlich dafür:
- a) die Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten,
- b) sicherzustellen, dass jedes Nutzerkonto nur einem bestimmten Reisenden zugeteilt ist (der ein Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden oder eines seiner verbundenen Unternehmens ist),
- c) sicherzustellen, dass Buchungen von Reisenden vorgenommen werden, die nicht jünger als 16 Jahre sind, und dass Kinder stets von einem Erwachsenen begleitet werden;
- d) sicherzustellen, dass die Anmeldedaten für die Kundenkonten (d.h. Anmeldename/Kennwörter), inklusive der Nutzerkonten der Reisenden, sicher verwahrt und vertraulich behandelt werden,
- e) die Qualität, Rechtmäßigkeit und Genauigkeit der auf die Plattform hochgeladenen Daten des Kunden und Reisenden zu gewährleisten,
- f) TravelPerk unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Kunde feststellt, dass die Sicherheit der Zugangsdaten eines Reisenden oder eines integrierten Drittanbieterdienstes beeinträchtigt sein könnte,
- g) die Integration und fortwährende Funktionalität von Drittdiensten sicherzustellen, mit denen der Kunde die Dienstleistungen nutzt (einschließlich der Einhaltung der Nutzungsbedingungen solcher Drittanbieterdienste durch den Kunden), und
- h) alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
- a) TravelPerks AGBs für Entwickler und Marketplace anwendbar sind (und ab dem Zeitpunkt automatisch als in diesen Vertrag aufgenommen gelten, ab dem der Zugriff des Kunden beginnt), und
- b) jeder Datenaustausch zwischen dem Kunden und dem Anbieter eines Drittanbieterdienstes ausschließlich zwischen dem Kunden und diesem Anbieter erfolgt.
- GEBÜHREN5.1 Dienstleistungen und Buchungen sind vom Kunden gemäß den auf der Plattform bzw. im Auftragsformular angegebenen Gebühren und Zahlungsbedingungen sowie den Bedingungen dieser Klausel 5 und Anhang 2 (der die für jede Zahlungsmethode relevanten Bedingungen ausweist) zu bezahlen.5.2 TravelPerk stellt dem Kunden (und, soweit durch TravelPerk genehmigt, dessen verbundenen Unternehmen) die Dienstleistungen und Buchungen in Rechnung, die während des jeweiligen Abrechnungszeitraums genutzt bzw. getätigt wurden. Der Kunde bleibt für die rechtzeitige Begleichung aller Rechnungen verantwortlich, einschließlich der Rechnungen, die TravelPerk an ein verbundenes Unternehmen des Kunden adressiert. Die Zahlung durch ein verbundenes Unternehmen einer an dieses verbundene Unternehmen ausgestellten Rechnung erfüllt die betreffenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag. Der Kunde bestätigt, dass seine betreffenden verbundenen Unternehmen über die im Auftragsformular angegebenen Rechnungs- und Zahlungsbedingungen zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen informiert sind, und trägt dafür Sorge, dass die Verbundenen Unternehmen die für sie geltenden Bestimmungen einhalten.5.3Wenn der Kunde eine Rechnung beanstandet, so hat er
- a)TravelPerk unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe über die Beanstandung der Rechnung zu informieren,
- b) TravelPerk alle Nachweise bereitzustellen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um eine solche Beanstandung zu überprüfen,
- c) alle Beträge, die nicht bestritten wurden, am Fälligkeitsdatum zu bezahlen und
- d) zu versuchen, die Streitigkeit angemessen, proaktiv und in gutem Glauben beizulegen.
- GEISTIGES EIGENTUM6.1 TravelPerk oder seine Lizenzgeber sind Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an der Plattform und/oder den Dienstleistungen. Mit Ausnahme des Rechts des Kunden (und ggf. seiner verbundenen Unternehmen), auf die Plattform und Dienstleistungen zu den nach diesem Vertag vorgesehen Zwecken zuzugreifen, gewährt TravelPerk dem Kunden keine Rechte am geistigen Eigentum von TravelPerk.6.2Der Kunde gewährt TravelPerk, dessen verbundenen Unternehmen und dessen Vertretern (weltweit) eine befristete Lizenz zum Hosten, Kopieren, Übertragen und/oder Anzeigen (wie jeweils zutreffend) von:
- a) Drittanbieterdiensten und -produkten, die vom oder für den Kunden erstellt wurden, für dessen Nutzung von TravelPerks Dienstleistungen (typischerweise über TravelPerks Marketplace). Verwendet der Kunde einen solchen Drittanbieterdienst / -produkt für den Zugriff auf TravelPerks Dienstleistungen, gewährt der Kunde TravelPerk das Recht, auf dessen Kundendaten zuzugreifen (einschließlich der Daten der Endnutzer (Reisenden) und solcher, die die Nutzungsanalyse betreffen), sofern das zur Ermöglichung und Verbesserung der Integration von TravelPerks Dienstleistungen mit dem betreffenden Drittanbieterdienst /-produkt erforderlich ist.
- b) Kundennutzerdaten (einschließlich der Daten der Endnutzer (Reisenden), sofern zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich.
- a) unverzüglich schriftlich über entsprechende Forderungen eines Dritten benachrichtigt;
- b) die alleinige Kontrolle über den Rechtsstreit einräumt; und
- c) angemessen bei der Verteidigung unterstützt.* [Findet deutsches Recht Anwendung, gilt dieser Höchstbetrag gemäß den jurisdiktionsspezifischen Bestimmungen in Klausel 17.4 nicht.]
- a) die Dienstleistungen so ändern, dass es zu keiner Rechtsverletzung mehr kommt;
- b) eine Lizenz für die weitere Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden erwerben; oder
- c) die betreffenden Dienstleistungen kündigen und dem Kunden alle - in Bezug auf künftige Bezugszeiträume - im Voraus gezahlten Gebühren zurückerstatten.
- a) der betreffende Anspruch des Dritten darin begründet ist, dass der Kunde die Dienstleistungen mit Software, Hardware, Daten oder Prozessen nutzt oder kombiniert, die nicht von TravelPerk zur Verfügung gestellt wurden, und die Dienstleistungen (bzw. die Nutzung derselben) ohne eine solche Nutzung oder Kombination keine Rechtsverletzung begründen würde; oder
- b) die Rechstverletzung aus Content des Kunden oder der Verletzung dieses Vertrages durch den Kunden resultiert.
- GARANTIEN7.1 Jede Partei garantiert der anderen Partei, dass:
- a) sie uneingeschränkt befugt ist, diesen Vertag abzuschließen, ihre Verpflichtungen aus diesem zu erfüllen, und es hierzu keiner Zustimmung einer anderen natürlichen oder juristischen Person bedarf.
- b) die Person, die den Bestimmungen dieses Vertrag zustimmt, dazu ordnungsgemäß befugt ist und verzichtet (im nach geltendem Recht größtmöglichen Umfang) auf ihr Recht, zu behaupten oder sich nachträglich auf einen Beweis zu stützen, dass sie nicht befugt war, sie an die Bedingungen dieses Vertrags zu binden.
- c) dieser Vertrag für sie rechtlich verbindliche Verpflichtungen begründet.
- d) ihr keine Umstände bekannt sind, die sich nachteilig auf ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag auswirken könnten.
- a) die Dienstleistungen immer verfügbar sind bzw. die Nutzung durch den Kunden ununterbrochen möglich ist,
- b) dem Kunden bestimmte Inhalte oder Reiseleistungen zur Verfügung stehen werden; oder
- c) sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, der Kunde die Dienstleistungen mit Drittanbieterdiensten oder -produkten integrieren bzw. nutzen kann.
- HAFTUNG[Für deutsches Recht gelten die abweichende Bestimmungen in Klausel 17.4]8.1 Die Parteien haften für vorsätzliche Handlungen, Betrug oder Diebstahl durch sie oder ihre Mitarbeiter; Tod oder Personenschäden, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die ihrer Mitarbeiter verursacht wurden; arglistige Täuschung und für jede andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.8.2 TravelPerk haftet weder für Handlungen oder Unterlassungen von Reiseanbietern noch für Schäden, die sich aus der Nutzung eines Reiseelements ergeben. Sobald ein Reiselement gebucht und von TravelPerk bestätigt wurde, gelten für den Kunden die Bedingungen des Reiseanbieters für dieses Reiseelement. TravelPerk haftet nicht für Mängel der von den Reiseanbietern erbrachten Leistungen.8.3 Weder der Kunde noch TravelPerk haften im Zusammenhang mit diesem Vertrag für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden oder Schäden aus Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn oder Betriebsstörungen, selbst wenn sie im Voraus über die Möglichkeit solcher Schadensfolgen informiert wurden.8.4Vorbehaltlich Klausel 8.1 und Klausel 8.5 ist die Gesamthaftung jeder Partei zusammen mit allen ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, auf den größeren der folgenden Beträge begrenzt:
- a) dem Gesamtbetrag, den der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem ersten haftungsbegründenden Ereignis für die Dienstleistungen gezahlt hat, oder
- b) zehntausend Euro (€ 10.000), (die "Allgemeine Haftungsobergrenze"). Die Allgemeine Haftungsobergrenze gilt unabhängig davon, ob es sich um einen vertraglichen Anspruch oder einen Anspruch aus unerlaubter Handlung handelt, und unabhängig von der Haftungstheorie, beschränkt jedoch nicht die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gemäß Klausel 5 (Gebühren).
- a) von TravelPerk gegen Klausel 6.1 (Geistiges Eigentum), was zu einer Forderung gegen den Kunden (oder dessen verbundenes Unternehmen) führt und für welche der Kunde die in Klausel 6.5 (IP-Indemnity) in Anspruch nehmen kann;
- b) einer Partei (einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen) von Klausel 10 (Vertrauliche Informationen);
- c) des Kunden gegen TravelPerks AGBs für Entwickler und Marketplace (sofern anwendbar, siehe Klausel 4.4), ist die Gesamthaftung jeder Partei (bzw. in Bezug auf Klausel 8.5 a) allein der von TravelPerk) und aller mit ihr verbundenen Unternehmen, die sich aus dem betreffenden schadensbegründenden Ereignis ergibt oder damit zusammenhängt, auf das Dreifache (3x) des Wertes der Allgemeinen Haftungsobergrenze begrenzt, bis zu einer Höchsthaftung von 100.000 € (einhunderttausend Euro).
- DATENSCHUTZ Die Parteien haben die Mittel und den Zweck der Datenverarbeitung, die durch die Erbringung und den Bezug der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags vorgesehen ist, geprüft und schließen die Datenverarbeitungsvereinbarung unter https://www.travelperk.com/wp-content/uploads/DE_Vereinbarung-zur-Auftragsdatenverarbeitung-DPA_TravelPerk.pdf (das DPA, Data Processing Agreement) ab. Soweit die Parteien keine anderweitige Datenverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen haben, erkennt der Kunde an, dass das DPA für den Kunden und seine betreffenden verbundenen Unternehmen gilt (die die Plattform / Dienstleistungen nutzen), und bestätigt, dass diese verbundenen Unternehmen das DPA kennen und ihm zustimmen.
- VERTRAULICHE INFORMATIONEN10.1 Die Parteien und ihre jeweiligen Verbundenen Unternehmen (jeweils Informationsgeber) können der anderen Partei und deren jeweilige Verbundene Unternehmen (jeweils Empfänger) im Rahmen der Dienstleistungen vertrauliche Informationen mitteilen. Als Vertrauliche Informationen gelten alle mündlich oder schriftlich übermittelten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Nicht als Vertraulichen Informationen gelten Informationen, (i) die zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich verfügbar sind; (ii) die öffentlich verfügbar werden (aus anderen Gründen als wegen der gegen diese Klausel verstoßenden Weitergabe durch den Empfänger); (iii) die sich vor ihrer Weitergabe durch den Informationsgeber ohne Beschränkung hinsichtlich der Verwendung bzw. Weitergabe rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden; (iv) die vom Empfänger ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Klausel unabhängig entwickelt wurden; (v) deren Weitergabe vom Gesetz bzw. einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Gericht angeordnet wird.10.2 Der Empfänger (i) hat Vertrauliche Information vertraulich zu behandeln und darf diese keinen anderen Personen übermitteln, außer Personen, die diese für die Erbringung der Dienstleistungen benötigen, einschließlich Reiseanbietern; (ii) sicherzustellen, dass alle Personen, an die der Empfänger die vertraulichen Informationen (gemäß dieser Klausel) weitergibt, über die Bedingungen dieser Klausel informiert werden und dass diese Personen verpflichtet sind, die Bedingungen dieser Vertraulichkeitsklausel einzuhalten oder durch nicht weniger restriktiven Bedingungen als die hierin enthaltenen gebunden sind; (iii) darf die Vertraulichen Informationen nur zur Erbringung bzw. zum Bezug der Dienstleistungen nach diesem Vertrag verwenden; und (iv) muss die Vertraulichen Informationen und alle Kopien davon sicher und so aufbewahren, dass ein unbefugter Zugriff durch Dritte verhindert wird.10.3 Wenn der Informationsgeber aus irgendeinem Grund schriftlich die Rückgabe der Vertraulichen Informationen fordert, hat der Empfänger diese so schnell wie möglich zurückzugeben oder schriftlich zu bestätigen, dass diese vernichtet wurden. Sofern die Vertraulichen Informationen in Archivierungs- oder Computer-Backup-Systemen des Empfängers gespeichert wurden, ist der Empfänger nicht verpflichtet, die Vertraulichen Informationen zu löschen, hat jedoch angemessene Anstrengungen zur Löschung der vertraulichen Informationen aus diesen Systemen zu unternehmen. Die in dieser Klausel festgelegte Geheimhaltungspflicht gilt für alle behaltenen Vertraulichen Informationen weiter.
- LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG11.1 Dieser Vertrag tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und bleibt wirksam, bis zum Wirksamkeitsdatum seiner Kündigung (die Laufzeit).11.2 Jede Partei kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen kündigen.11.3 Jede Partei kann den Vertrag schriftlich aufgrund eines wesentlichen Vertragsverstoßes der anderen Partei kündigen, sofern die andere Partei
- a) einen wesentlichen Verstoß begeht und dieser Verstoß nicht behoben werden kann; oder
- b) einen wesentlichen Verstoß begeht und der Verstoß behoben werden kann, der Verstoß jedoch nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach schriftlicher Benachrichtigung über den Verstoß behoben wird; oder
- c) ein Insolvenzverfahren eröffnet oder Gegenstand eines Liquidationsantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird oder, in Bezug auf den Kunden, ein vergleichbares Ereignis in einer relevanten Gerichtsbarkeit auftritt.
- AUSWIRKUNGEN DER SUSPENDIERUNG BZW. DER KÜNDIGUNG12.1 Alle im Rahmen des Vertrags ausstehenden, nicht fälligen Zahlungen werden zum Datum der Wirksamkeit der Suspendierung bzw. der Kündigung fällig.12.2 Alle Buchungen, die der Kunde (bzw. dessen verbundene Unternehmen) vor der Suspendierung bzw. der Kündigung vorgenommen haben, bleiben gemäß diesem Vertrag und vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen des Reiseanbieters in vollem Umfang wirksam.12.3 Nach der Kündigung haben die Parteien, jeweils auf Verlangen der anderen Partei, alle oder Werbematerialien, die das Logo der oder einen Verweis auf die andere Partei enthalten, und alle geschützten und vertraulichen Informationen der anderen Partei zu vernichten.12.4 Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Wirksamkeit der Kündigung hat der Kunde alle Links und den Zugriff auf alle Dienstleistungen und die Plattform zu entfernen bzw. zu deaktivieren und seine Mitarbeiter, Reisenden und verbundenen Unternehmen entsprechend zu informieren. Diese Verpflichtung wird den Kunden nicht daran hindern, ein Reiseelement zu nutzen, das vor Wirksamkeit der Kündigung als gebucht bestätigt wurde.
- BESTECHUNGS- UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG, SANKTIONSVORSCHRIFTEN13.1 Weder TravelPerk noch dessen verbundene Unternehmen, deren jeweilige leitende Angestellten, Mitarbeiter oder, soweit TravelPerk bekannt, Bevollmächtigte oder andere Personen, die in deren Namen handeln, haben direkt oder indirekt Bestechungsgelder oder andere illegale Zuwendungen in Form von Geldzahlungen, Geschenken oder anderweitig geleistet oder bezogen oder andere Maßnahmen ergriffen, die gegen geltende Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung oder Korruption verstoßen.13.2 Die Dienstleistungen, einschließlich der zu deren Erbringung genutzten Technologie können den Ausfuhrgesetzen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs (die jeweils zuständigen Behörden die US/EU/UK Sanktionsbehörden) und anderer Rechtsordnungen unterliegen. TravelPerk und der Kunde (jeweils auch für ihre verbundenen Unternehmen) versichern jeweils, dass sie nicht (i) von Sanktionen betroffen sind, die der Zuständigkeit einer US/EU/UK Sanktionsbehörde unterliegen; (ii) gemäß den Gesetzen eines Landes oder Territoriums gegründet und organisiert sind, das umfassenden Sanktionen einer US/EU/UK Sanktionsbehörde unterliegt (jeweils ein Sanktioniertes Land); (iii) der Regierung eines Sanktionierten Landes angehören; oder (iv) im Eigentum oder unter der Kontrolle einer solchen Person stehen oder im Auftrag einer solchen Person handeln, die in (i), (ii) oder (iii) beschrieben ist. Der Kunde wird die Plattform und Dienstleistungen nicht von einem Sanktionierten Land aus nutzen und seinen Reisenden eine solche Nutzung nicht gestatten.
- SONSTIGE BESTIMMUNGEN14.1 Dieser Vertrag stellt die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Abmachungen, Absprachen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand.14.2 Wenn eine Klausel dieses Vertrags für nichtig erklärt wird, so soll eine solche Ungültigkeitserklärung keinen Einfluss auf den Rest des Vertrags haben, der für die Parteien weiterhin verbindlich bleibt.14.3 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und gelten nicht als Franchisenehmer, Bevollmächtigte, Joint Ventures oder gesetzliche Vertreter füreinander. Keine der Parteien ist berechtigt, die andere Partei zu binden oder anderweitig im Auftrag oder im Namen der anderen Partei zu handeln.14.4 Es gibt keine Drittbegünstigten im Rahmen dieser Vereinbarung.14.5 [Es wird auf die abweichenden jurisdiktionsspezifischen Bestimmungen in Klausel 17.4 hingewiesen.] Mitteilungen sind per E-Mail an die vom Kunden bei der Anmeldung auf der Plattform bzw. im Auftragsformular angegebene E-Mail-Adresse und im Falle von TravelPerk an legal@travelperk.com zu richten.14.6 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag (oder Teile davon) nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von TravelPerk an Dritte abtreten oder übertragen. TravelPerk darf die Zustimmung nicht unangemessen verweigern.14.7 TravelPerk darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, nach vorheriger Mitteilung an den Kunden, an verbundene Unternehmen von TravelPerk oder einen rechtlichen Nachfolger im Rahmen einer Verschmelzung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte abtreten und übertragen.
- STREITBEILEGUNG15.1 Die Parteien werden sich bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einvernehmlich und zweckmäßig beizulegen. Wenn eine Partei Kenntnis davon erlangt, dass eine solche Streitigkeit entstanden ist, hat sie die andere Partei schriftlich über die Streitigkeit und alle Schritte zu informieren, die die andere Partei ihrer Meinung nach ergreifen sollte, um die Streitigkeit beizulegen (Streitmitteilung). Nach Zustellung einer Streitmitteilung werden die Parteien unverzüglich und in gutem Glauben zusammenkommen, um die Streitigkeit beizulegen. Sollten die Parteien ihre Differenzen nicht innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach Versand der Streitmitteilung schriftlich beilegt haben, ist es den Parteien freigestellt, auf anderem Wege die Streitbeilegung zu verfolgen.15.2 Diese Klausel 15 soll keine Partei daran hindern, den einstweiligen Rechtsschutz zu verfolgen.
- GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTANDDas auf diesen Vertrag und auf alle sich im Zusammenhang mit diesen ergebenden Streitigkeiten anwendbare Recht und der Gerichtsstand bestimmen sich nach der nachstehenden Tabelle.
Geschäftssitz des Kunden
Kontrahierende TravelPerk Gesellschaft
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Nordamerika
TravelPerk America Inc.
Recht des Staates Delaware, dessen Gerichte die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben.
Deutschland, Österreich Schweiz,
TravelPerk S.L.U.
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben ist, sofern nicht gesetzlich zwingend anders bestimmt, ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
Frankreich
TravelPerk S.L.U.
Recht der Republik Frankreich. Sofern nicht gesetzlich zwingend anders bestimmt, Gerichtsstand Paris.
Vereinigtes Königreich
TravelPerk UK IRL Limited
Recht von England und Wales dessen Gerichte die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben
Alle anderen Gebiete
TravelPerk S.L.U.
Recht Spaniens. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, haben die Gerichte Barcelonas die ausschließliche Zuständigkeit.
Jede Partei haftet unbegrenzt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Betrug oder Diebstahl durch sie oder ihre Mitarbeiter; Tod oder Personenschäden, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die ihrer Mitarbeiter verursacht wurden; arglistige Täuschung und für jede andere Haftung, die nach spanischem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.17.3 Frankreich. Unterliegt dieser Vertrag französischem Recht, gelten die folgenden Ergänzungen:
- a) Soweit nach geltendem Recht zulässig, sind die Bestimmungen der Artikel 1222 und 1223 des französischen Zivilgesetzbuches nicht anwendbar;
- b) Im Falle eines Konflikts zwischen geltendem französischen Recht und diesem Vertrag haben die französischen Gesetzesbestimmungen Vorrang.
- a) Klausel 5.6 wird wie folgt ersetzt:TravelPerk behält sich das Recht vor, die Gebühren jährlich (maximal ein Mal pro Kalenderjahr) nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Entwicklung allgemeiner Marktbedingungen und der laufenden Kosten anzupassen. Anpassungen können zu Gebührenerhöhungen oder -senkungen führen. TravelPerk wird den Kunden über jede Gebührenänderung mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Gebührenänderung informieren. Der Kunde hat das Recht, der Gebührenanpassung innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung in Textform zu widersprechen. In diesem Fall bleiben die Gebühren unverändert und TravelPerk bleibt es vorbehalten, den Vertrag gemäß Klausel 11.2 zu kündigen.
- b) Klausel 8 wird in Gänze wie folgt ersetzt:8.1 Die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, der DSGVO, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Rahmen der von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantien.
8.2 TravelPerk haftet weder für Handlungen oder Unterlassungen von Reiseanbietern noch für Schäden, die sich aus der Nutzung eines Reiseelements ergeben. Sobald ein Reiselement gebucht und von TravelPerk bestätigt wurde, gelten für den Kunden die Bedingungen des Reiseanbieters für dieses Reiseelement. TravelPerk haftet nicht für Mängel der von den Reiseanbietern erbrachten Leistungen.
8.3 Ungeachtet Klausel 8.1 haften die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung der Parteien ist in diesem Fall auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
8.4 Über Klausel 8.1 und 8.3 hinaus ist die Haftung der Parteien für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
8.5 Das DPA regelt abschließend die Haftung der Parteien (einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen) in Bezug auf Verstöße einer der Parteien gegen Klausel 9 (Datenschutz) und das DPA.
8.6 Die Parteien stimmen darin überein, dass die in dieser Klausel festgelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen die Vereinbarung der Parteien über die Risikoverteilung zwischen ihnen im Zusammenhang mit ihren jeweiligen Verpflichtungen aus diesem Vertrag darstellt. - c) Klausel 14.5 wird in Gänze wie folgt ersetzt:
Schriftlich bedeutet in diesem Vertrag in Textform (§126b BGB). Mitteilungen sind per E-Mail an die vom Kunden bei der Anmeldung auf der Plattform bzw. im Auftragsformular angegebene E-Mail-Adresse und im Falle von TravelPerk an legal@travelperk.com zu richten.
ANHANG 1 | DIENSTLEISTUNGEN
Geschäfts-reisen-management
Konsolidierte Fakturierung
Labels und Kostenstellen: zur Organisation Ihrer Buchungen und Reiseausgaben für eine bessere Analyse und administrative Nachverfolgung
Mehrere Reiserichtlinien: zur Einrichtung von Freigabeprozessen für alle Reisen oder nur für jene, die nicht den Richtlinien entsprechen
Reiseoptimierungsanalysen
SCIM-Nutzererstellung
Erweiterte Reisedatenberichte: zum Erhalt monatlicher, grafischer Berichte mit den Reiseausgaben, aufgeschlüsselt nach Abteilung, Projekten usw.
Erweitertes TravelCare-Risikomanagement: eine umfassende Suite an Sicherheitsfunktionen für Reisende, einschließlich Warnmeldungen, Nachverfolgung, Benachrichtigungen und Kontaktoptionen
Unterstützung bei Reisen
Dedizierter 24/7-Kundendienst: Erhalten Sie jederzeit schnellen Zugang zu unseren erfahrenen Mitarbeitern
Concierge-Service: Sie können uns im Zusammenhang mit Ihrer Reise um alles ersuchen, was unsere Plattform nicht anbietet, und wir buchen nach Möglichkeit für Sie
Angestrebte Leistungs-standards
E-Mail: 90 % der Anfragen beantworten wir innerhalb von 2h
Telefon: 90 % der Anrufe beantworten wir innerhalb von 20 Sekunden
Chat: 90 % der Chat-Nachrichten beantworten wir innerhalb von 3 Minuten
Inventar mit Reiseleistungen von Drittanbietern
Flüge, Züge, Autos
Hotels, Airbnb
Buchungen zu exklusiven Tarifen von TravelPerk
Integrationen
Konfigurieren Sie Ihre Workflows mit unseren Entwickler-Tools, einschließlich unserer APIs
Geschäfts-reisen-management
Budgets
Zusätzliche Labels, Anzahl der Kostenzentren, Freigabeprozesse und Reiserichtlinien
Benutzerdefinierte Reisedatenberichte: Zusätzlich zu unserem erweiterten visuellen Bericht in Premium erstellen wir vierteljährlich oder auf Anfrage angepasste, detaillierte Berichte
Zugang zu Reiseleistungen von Drittanbietern
Buchen Sie zu Ihren ausgehandelten Firmentarifen
Service für Preisverhandlungen
Integrationen
Passen Sie Ihre Arbeitsabläufe mit unseren Entwickler-Tools und APIs an Ihre Bedürfnisse an
- Hotels: Bis spätestens 16:00 Uhr des ersten gebuchten Tages
- Flüge: Spätestens 2 Stunden vor Abflug
- Züge: Spätestens 2 Stunden vor Abfahrt des Zuges
- Mietwagen: Spätestens 2 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit des Autos
- Teilstornierungen von Flügen oder Reisenden, die Teil derselben Reise sind, sind nicht erstattungsfähig (z.B. ist ein Rückflug nicht erstattungsfähig, wenn der Hinflug bereits stattgefunden hat).
- Gruppenbuchungen und Zahlungen, die der Kunde direkt an Reisedienstleister leistet, sind nicht durch den FlexiPerk-Service abgedeckt.
- (i) FlexiPerk Trips
- Kann von Reisenden individuell für entsprechende Buchungen ausgewählt werden;
- Unterliegt einer variablen Gebühr (durchschnittlich 15% der Kosten der ausgewählten Reise), die während des Buchungsvorgangs angegeben wird;
- Ist nicht verfügbar für Kunden, die FlexiPerk Company gemietet haben.
- (ii) FlexiPerk Company:
- Gilt für alle Reisen und Reiseelemente,
- 10 % Gebühr auf die Gesamtkosten aller Reisen.
- (i) jede Beförderungsbuchung für eine Gruppe von mehr als zehn (10) Reisenden von einem einzigen Ausgangsort zu einem einzigen Zielort zu denselben Daten; und/oder
- (ii) jede Unterkunftsbuchung für eine Gruppe von mehr als neun (9) Reisenden in derselben Unterkunft, wenn diese Reisenden mindestens ein (1) gemeinsames Datum haben.
Gruppenunterkünfte, Meetings & Events
Gruppenbeförderungen
Jede Veranstaltung oder Unterkunft, für die ein "TravelPerk-Tarif" gilt, ist von sämtlichen TravelPerk-Servicegebühren befreit, die auf die Gesamtkosten der Buchung aufgeschlagen werden.
Für alternative Veranstaltungsorte und Gruppenunterkünfte, für die kein "TravelPerk-Tarif" verfügbar ist, wird eine Servicegebühr von 8 % der Gesamtbuchungskosten erhoben.
Für Gruppenbeförderungen wird eine Servicegebühr von 8 % der Gesamtbuchungskosten erhoben.
- (i) Reisende, die an einer Gruppenbuchung teilnehmen, sind nicht weniger als fünfzehn (15) Tage für Gruppenunterkünfte / Meetings & Events und nicht weniger als dreißig (30) Tage für Gruppenbeförderungen jeweils vor dem ersten relevanten Reisedatum zu bestätigen. TravelPerk übernimmt keine Gewähr für die Möglichkeit, Änderungen an einer Gruppenbuchung (einschließlich der Möglichkeit, einen bestimmten Preis zu ändern oder eine vollständige oder teilweise Rückerstattung vorzunehmen);
- (ii) FlexiPerk gilt nicht für Gruppenbuchungen;
- (iii) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Weiterleitung jeglicher Korrespondenz (bezüglich Änderungen, Ergänzungen und Stornierungen) von TravelPerk oder Reiseanbietern an alle in der Gruppenbuchung genannten Reisenden; und
- (iv) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Reisenden die Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise notwendig sind, um Abschluss und Durchführung der Gruppenbuchung zu ermöglichen (einschließlich der Einhaltung der Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseanbieters).
ANHANG 2 | ZAHLUNGSMETHODEN
- ZAHLUNG PER KREDITKARTE UND AUTOMATISCHER SEPA-LASTSCHRIFT1.1 Ist als Zahlungsmethode Kreditkarte oder automatische SEPA-Lastschrift vereinbart, zahlt der Kunde alle Dienstleistungen und Buchungen sofort, es sei denn, ein späterer Ansatz der Gebühren ist mit dem Reiseanbieter vereinbart, bzw. - sofern die Gebühr von TravelPerk erhoben wird - für die Erstattung der Umsatzsteuer an den Kunden zweckmäßig. TravelPerk behält sich das Recht vor, in Übereinstimmung mit geltendem Recht, zusätzliche Kosten zu berechnen, die durch die Verwendung dieser Zahlungsmethode entstehen können.1.2 Es ist alleinige Verantwortung des Kunden, interne Richtlinien zu implementieren, um zu bestimmen, welche Kreditkarten von welchen Personen für Zahlungen verwendet werden dürfen. Sollten Endnutzer des Kunden (Reisende) persönliche Kreditkarten verwenden, um Zahlungen zu tätigen, hat dies keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen des Kunden gegenüber TravelPerk oder die Natur dieses Vertrags, der in jedem Fall als ausschließlich zwischen TravelPerk und dem Kunden abgeschlossen gilt. Im Rahmen von FlexiPerk erfolgen Rückerstattungen nur auf Unternehmenskontoprofile und -karten.
- ZAHLUNG PER LASTSCHRIFT UND ÜBERWEISUNG2.1 TravelPerk kann nach eigenem und ausschließlichem Ermessen und vorbehaltlich einer vorherigen Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden einräumen, Gebühren bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (Buchungslimit) per Lastschrift (SEPA) oder Überweisung zu bezahlen. TravelPerk kann dabei ein Buchungslimit pro Zahlungsprofil des Kunden und etwaiger verbundener Unternehmen festlegen.2.2 TravelPerk kann das Buchungslimit, nach vorheriger schriftlicher Mitteilung, jederzeit nach seinem Ermessen ändern oder ganz aussetzen. Macht TravelPerk von seinem Recht Gebrauch, das Buchungslimit zu ändern, oder auszusetzen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, es sei denn, die Änderung des Buchungslimits ist auf eine Verletzung des Vertrags durch den Kunden zurückzuführen.
- VORAUSZAHLUNGEN3.1 Vorbehaltlich TravelPerks Zustimmung kann der Kunde (und ggf. seine verbundenen Unternehmen) Dienstleistungen und Buchungen durch Überweisung eines bestimmten Geldbetrags an TravelPerk im Voraus bezahlen. Anzahl und Höhe der Vorauszahlungen liegen im alleinigen Ermessen des Kunden und sind per Überweisung auf ein von TravelPerk schriftlich angegebenes Bankkonto zu leisten.3.2 Vorauszahlungen werden dem Account des Kunden gutgeschrieben und ausschließlich auf die Gebühren für Dienstleistungen und Buchungen im Rahmen dieses Vertrages angerechnet. Buchung und Nutzungen der Dienstleistungen, die Vorauszahlungen übersteigen, sind dem Kunden nicht möglich.3.3 TravelPerk erstattet dem Kunden den Saldo ungenutzter Vorauszahlungen abzüglich ausstehender Verbindlichkeiten des Kunden per Banküberweisung auf ein vom Kunden anzugebendes Konto, vorbehaltlich Paragraph 3.4:
- (i) auf Verlangen des Kunden. Solche optionalen Rückerstattungen sind einmal pro Kalenderquartal möglich;
- (ii) wenn sich die Parteien schriftlich auf eine andere Zahlungsmethode einigen; oder
- (iii) innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung.
- SICHERHEITSLEISTUNGEN4.1 TravelPerk kann vom Kunden, zur Sicherung von dessen Pflichten aus diesem Vertrag, die Leistung einer Sicherheit verlangen (Kaution). Die Höhe der Kaution wird im Auftragsformular angegeben und kann in Abhängigkeit von der Art der erbrachten Dienstleistungen und der Kreditwürdigkeit des Kunden variieren. Der Kunde hat die Kaution auf ein von TravelPerk anzugebendes Bankkonto zu überweisen.4.2 TravelPerk ist berechtigt, die Kaution zur Begleichung von ausstehenden Zahlungen zu verwenden, die der Kunde TravelPerk im Rahmen dieses Vertrages schuldet.4.3 Hat TravelPerk die Kaution in Anspruch genommen und ergibt sich dadurch eine Differenz zwischen dem im Auftragsformular angegebenen Betrag der Kaution und dem tatsächlichen Saldo der Kaution, wird TravelPerk den Kunden über diese Differenz informieren. Der Kunde ist verpflichtet, den Differenzbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung auf ein von TravelPerk anzugebendes Bankkonto zu überweisen. Sollte der Kunde den Differenzbetrag nicht innerhalb dieser Frist begleichen, behält sich TravelPerk das Recht vor, die Dienstleistungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.4.4 TravelPerk wird dem Kunden die Kaution abzüglich etwaiger Abzüge für ausstehende Zahlungen oder vom Kunden verursachte Schäden innerhalb von 5 Werktagen nach Wirksamwerden der Kündigung dieses Vertrages oder sofern TravelPerk feststellt, dass die Kaution nicht mehr benötigt wird, zurückerstatten. TravelPerk behält sich das Recht vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt.4.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Kaution die Haftung des Kunden aus diesem Vertrag nicht einschränkt oder begrenzt und dass TravelPerk alle anderen Rechtsmittel, die ihm aus diesem Vertrag oder gesetzlich zur Verfügung stehen, geltend machen kann.4.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Sicherheitsleistung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TravelPerk abzutreten, zu übertragen oder anderweitig darüber zu verfügen.